Als Berufskraftfahrer transportiert der Lkw-Fahrer Waren und Güter zum jeweiligen Zielort. Je nachdem, welches Fahrzeug der Lkw-Fahrer fährt, benötigt er die dafür vorgesehene Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen C, CE, C1 oder C1E. Insgesamt versieht er einen sehr verantwortungsvollen Job. In den meisten Fällen ist er unselbstständig als Arbeiter oder Angestellter bei einem Transportunternehmen oder bei einer Spedition beschäftigt. Dabei handelt es  sich in aller Regel um eine vertragliche und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
 
In dieser Berufsbranche wird kein  bundeseinheitliches Gehalt bezahlt. Der Verdienst, also das monatliche Bruttoeinkommen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch innerhalb der Bundesländer gibt es beim Gehalt städteweise zum Teil gravierende Differenzen nach oben und unten. Der monatliche Bruttoverdienst für Berufskraftfahrer setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Zu ihnen gehören der Grundverdienst sowie individuelle Zuschläge, Zulagen, Spesen und sonstige Zusatzleistungen. Als Grundverdienst wird der im Arbeitsvertrag vereinbarte Bruttoverdienst bezeichnet. Er berechnet sich vorwiegend anhand des Alters, der Berufserfahrung als Berufskraftfahrer sowie der Stundenzahl je Werktag, Kalenderwoche oder Kalendermonat. Die Fahrer müssen in Bezug auf ihre Arbeitszeit flexibel sein. Ihr Arbeitstag oder ihre Arbeitswoche ist erst dann beendet, wenn der Transportauftrag erledigt und das Fahrzeug auf dem heimischen Fuhrpark abgestellt ist. Das kann ebenso der frühe wie der sehr späte Abend sein.
 
Der monatliche Bruttoverdienst, also der vertragliche Grundlohn ohne jede Zusatzzahlungen, schwankt bundesweit zwischen tausendsechshundert und zweitausendvierhundert Euro. Allein diese Verdienstspanne zeigt, wie unterschiedlich die Bezahlung regional und auf den einzelnen Arbeitsplatz bezogen sein kann. Zuzüglich der Spesen erhöht sich der Verdienst besonders bei Fernfahrern um mehrere hundert Euro. Sie werden unter anderem dafür gezahlt, dass der Lkw-Fahrer über einen längeren Zeitraum unterwegs ist und sich verpflegen muss. Ohne Überstunden kann insbesondere der Fernfahrer seine Fahrten nicht erledigen. Sie erhöhen die Arbeitszeit und somit auch das monatliche Bruttoeinkommen. Im Arbeitsvertrag ist Näheres dazu vereinbart, ebenso wie zur Regelung mit Spesen aus den verschiedenen Anlässen. Hier muss in die steuerfreien sowie in die steuerpflichtigen Spesenzahlungen unterschieden werden. So können beispielsweise dann Pauschalen bis zur doppelten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber diesen Mehrbetrag mit fünfundzwanzig Prozent pauschal versteuert; das ist eine vergleichbare Regelung wie für die geringfügige Beschäftigung, die sogenannten Minijobs auf 450-Euro-Basis.

Für den einzelnen Fahrer ist ein gutes sowie vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Arbeitgeber von großer Bedeutung. Der vertraglich vereinbarte Verdienst ist nur eine vage und wenig aussagefähige Vergleichszahl über das Gehalt in den Städten und einzelnen Bundesländern. Mindestens ebenso interessant und entscheidend sind die Zusatzleistungen. Die muss sich der Fernfahrer zwar erarbeiten, aber er hat auch die Möglichkeit dazu. Steuerfreie Spesenzahlungen sowie bezahlte Überstunden erhöhen sowohl das monatliche Brutto- als auch Nettoeinkommen  um einige hundert Euro.

Vor diesem Gesamthintergrund ist es bei jedem Arbeitgeberwechsel lohnenswert, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Lkw zu fahren ist einer der wenigen Berufe, in denen sowohl über Brutto als auch über Netto verhandelt wird.